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Erlaubte Beseitigung Hornissennest

wespen

 

Einsatz am Zeit Eingesetzte Kräfte
9. September 2017 16:30 Uhr 2 Aktive
Eingesetzte Fahrzeuge Dauer Zusätzliche Feuerwehren
GWL 1 1,0 Stunden  ---

Ein Hornissennest gefährdete in einem Anwesen die Bewohner. Das Landratsamt Landshut als untere Naturschutzbehörde hatte zum Verbot der Beseitigung derartiger Nester eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die FF Ergoldsbach konnte daher die Gefahr beseitigen.

Die Alarmierung zu diesem Einsatz erfolgte nicht über Funkmeldeempfänger.