seit 1.1.2018 auch für Altbauten

fw ergoldsbach

 

Die Freiwillige Feuerwehr Ergoldsbach weist darauf hin, dass in Bayern seit 01.01.2018 die gesetzliche Rauchmelderpflicht nicht nur für Neu- und Umbauten, sondern auch für Altbauten gilt.

An folgenden Orten müssen Rauchmelder installiert werden:

- Schlafräume

- Kinderzimmer

- Flure, die ins Treppenhaus oder ins Freie führen

- in offenen Treppenräumen (Fluchtweg) auf jedem Stockwerk