Auszug aus "FLORIAN kommen" Nr. 56 vom 12. Juli 2004
Wichtiger Hinweis für Feuerwehrangehörige
Die Versicherungskammer Bayern informiert

Feuerwehrangehörige, die ihr Privatfahrzeug im Einsatzfall (d. h. bei Inanspruchnahme des Sonder- und Wegerechtes), insbesondere für Fahrten von der Wohnung zur Einsatzstelle oder zum Feuerwehrhaus nutzen, sollten diesen Umstand ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung formell mitteilen.
Versicherungsschutz in voller Höhe für Drittschäden ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung dann gegeben, wenn der Versicherung die so genannte "Gefahrenerhöhung" bekannt ist.
Wenn die Gefahrenerhöhung dem Versicherer nicht bekannt ist, könnte der Versicherer den Feuerwehrangehörigen bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Auszug aus "FLORIAN kommen" Nr. 57 vom 12. Oktober 2004
Die Versicherungskammer Bayern informiert
Richtigstellung zur sog. Gefahrenerhöhung bei Einsatzfahrten von aktiven Feuerwehrdienstleistenden mit dem Privat - PKW

Hier handelt es sich beispielhaft um Fahrten von der Wohnung zum Gerätehaus bzw. vom Gerätehaus zur Einsatzstelle, also um Fahrten von aktiven Feuerwehrkameraden der Feuerwehren. In Florian kommen Nr. 56 wurde berichtet, dass so genannte Gefahrenerhöhungen allen Versicherungen wie auch der  Versicherungskammer Bayern von den Fw - Angehörigen zu melden sind, wenn sie Ihren Privat - PKW bei Einsatzfahrten benützen.
Ausdrücklich wird hier betont, dass dies bei der Versicherungskammer Bayern nicht gefordert wird. Dies wurde auch vom Vorstandsmitglied der VKB Walter Lechner bei der Verbandsversammlung deutlich ausgeführt, als er wörtlich zitierte: "Der Versicherungsschutz wird nicht da enden, wo er eigentlich beginnen sollte".
Trotzdem muss aber von der Redaktion Florian Kommen erwähnt werden, dass es Versicherungen gibt, die eine derartige Mitteilung fordern. Anhand eines Fallbeispiels, dass uns von einem  Feuerwehrkameraden mit Schreiben seiner Versicherung mitgeteilt wurde, führen wir dies kurz aus. 

Fallbeispiel:
Der Feuerwehraktive C.B. informiert seine Versicherung über die Nutzung seines Privat - PKW zu Fahrten zum Gerätehaus im Einsatzfall. Die Versicherung "Die Versicherung DA direkt (Deutsche Allgemeine Versicherungen)" bestätigt im Antwortschreiben das Vorliegen einer Gefahrenerhöhung im Sinne von § 23 ff VVG und macht von ihrem Kündigungsrecht gebrauch.

Aus diesem Grund bitten wir unsere Feuerwehraktiven, die ihr Fahrzeug zu Fahrten im Einsatzfall benützen, vorsorglich, bei ihrem Versicherungsunternehmen kundig zu machen, wie die so genannte  Gefahrenerhöhung dort bewertet wird.